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Im dualen System der Berufsausbildung erfolgt die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen an den Lernorten Berufsschule und Betrieb. Die Ausbildung am Lernort Betrieb regelt der Bund durch eine Ausbildungsordnung. Für den Lernort Berufsschule beschließt die Kultusministerkonferenz den Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht, der mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes abgestimmt ist.

Ausbildungsordnung und Lehrplan bilden gemeinsam die Grundlage für die Ausbildung im dualen System.